Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 – Geltungsbereich

 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Wisecom – Sandra Knittel (im Folgenden „Dienstleister“) und seinen Kunden (im Folgenden „Kunde“) über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Digitalisierung und digitales Marketing abgeschlossen werden.
  1. Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Käufer im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und wir den AGB nicht ausdrücklich widersprochen haben.
  2. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für Verträge über die Erbringung einer Dienstleistung („Dienstleistung“). Unberücksichtigt bleibt, ob wir die Dienstleistung selbst erbringen oder einkaufen (§§ 433, 650 BGB). Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten, sofern nicht anderweitig vereinbart, in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir als Verkäufer wieder auf sie einzelfallbezogen hinweisen müssten.
  3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
  4. Rechtserhebliche Erklärungen sowie Anzeigen des Käufers hinsichtlich des Vertrags (z. B. Mängelanzeigen, Fristsetzungen, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich, also in Schrift- und Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Weitergehende gesetzliche Formvorschriften sowie weitere Nachweise (ggf. bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden) bleiben unberührt.
  5. Sofern Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften erfolgen, ist zu beachten, dass diesen lediglich eine klarstellende Bedeutung zukommt. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften – auch wenn keine entsprechende Klarstellung erfolgt ist – in den Grenzen, in denen sie nicht durch die Allgemeinen Verkaufsbedingungen abgeändert oder ausgeschlossen werden.
 
2 – Angebot und Vertragsabschluss
  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch dann, wenn wir dem Kunden Kataloge, Präsentationen, Leistungsbeschreibungen, Dokumentationen oder sonstige Unterlagen (auch in elektronischer Form) zur Verfügung stellen. Alle Unterlagen, die wir dem Kunden im Zusammenhang mit der Auftragserteilung überlassen, bleiben unser Eigentum, und wir behalten uns die Urheberrechte daran vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben oder anderweitig genutzt werden.
  1. Die Beauftragung einer Dienstleistung durch den Kunden stellt ein unverbindliches Vertragsangebot gemäß § 145 BGB dar. Sofern sich aus der Bestellung des Kunden nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach dessen Zugang bei uns anzunehmen.
  1. Die Annahme des Vertragsangebots durch den Dienstleister kann entweder schriftlich (z. B. durch eine Auftragsbestätigung) oder durch die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung (z. B. durch den Beginn der Arbeit) erklärt werden. Sollte der Dienstleister das Angebot des Kunden innerhalb der in § 2 Nr. 2 genannten Frist nicht annehmen, sind alle an den Kunden übermittelten Unterlagen unverzüglich an uns zurückzusenden.

3 –  Preise und Zahlung

  1. Sofern im Einzelfall schriftlich nichts Anderes vereinbart wird, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise für die vereinbarten Dienstleistungen, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Etwaige Reisekosten, Materialkosten und sonstige Auslagen, die im Rahmen der Dienstleistungserbringung anfallen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, behalten wir uns vor, bei erheblichen Änderungen der Lohn-, Material- oder Vertriebskosten eine Anpassung des Preises vorzunehmen, insbesondere bei längerfristigen Projekten oder bei Leistungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsschluss erbracht werden.
  1. Die Zahlung der vereinbarten Vergütung erfolgt gemäß den im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung festgelegten Bedingungen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Preis innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Zahlungen sind ausschließlich auf das in der Rechnung angegebene Konto des Dienstleisters zu leisten. Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer, schriftlicher Vereinbarung zulässig.
  1. Sofern im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung nichts anderes geregelt ist, sind wir berechtigt, für die erbrachten Dienstleistungen Vorkasse oder eine Anzahlung zu verlangen. Dies gilt insbesondere bei längerfristigen Projekten oder bei umfangreichen Dienstleistungen. Einen entsprechenden Vorbehalt werden wir spätestens mit der Auftragsbestätigung mitteilen.
  1. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde ist verpflichtet, während des Verzugs den Betrag gemäß § 288 BGB zu verzinsen, wobei der Verzugszinssatz 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz beträgt. Zudem behalten wir uns vor, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
  1. Sollte nach Vertragsschluss erkennbar werden, dass unsere Ansprüche auf Zahlung aufgrund der mangelnden Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet sind (z. B. durch einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt, die Leistung zu verweigern und, nach angemessener Fristsetzung, vom Vertrag zurückzutreten (§ 321 BGB). Dies gilt insbesondere für Verträge, bei denen unvertretbare Leistungen (z. B. maßgeschneiderte digitale Lösungen) geschuldet sind. In diesem Fall können wir ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten.

4 –  Zurückbehaltungsrechte

Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte des Kunden bestehen nur, wenn sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist und dieser Anspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Bei Mängeln oder Leistungsstörungen im Rahmen der erbrachten Dienstleistung bleiben die Gegenrechte des Kunden, insbesondere gemäß § 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (z. B. bei Mängelrügen oder Schadensersatzansprüchen), unberührt.

5 – Lieferfrist und Lieferverzug

  1. Die Frist für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung mitgeteilt. Sofern keine spezielle Frist vereinbart wurde, beträgt die Leistungsfrist etwa acht Wochen ab Vertragsabschluss.
  1. Sollte es uns aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht möglich sein, die vereinbarte Dienstleistung innerhalb der vereinbarten Frist zu erbringen, werden wir den Kunden unverzüglich über den Umstand informieren und gleichzeitig die voraussichtliche bzw. neue Frist mitteilen. Sollte eine verspätete Leistung aufgrund von Nichtverfügbarkeit oder anderen unvorhergesehenen Umständen auch innerhalb der neu mitgeteilten Frist nicht möglich sein, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Zahlungen des Kunden werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet. Ein solcher Fall tritt beispielsweise ein, wenn eine Verzögerung durch höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Ereignisse (z.B. Verzögerungen bei Zulieferern oder technischen Störungen) verursacht wird.
  1. Ob ein Leistungs-Verzug unsererseits vorliegt, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Voraussetzung für den Verzug ist jedoch eine ausdrückliche Mahnung des Kunden. Sollte ein Verzug vorliegen, kann der Kunde den pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens geltend machen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5 % des Nettobetrags der vereinbarten Dienstleistung, jedoch insgesamt höchstens 5 % des Auftragswerts. Wir behalten uns vor, nachzuweisen, dass dem Kunden kein Schaden oder ein geringerer Schaden als die oben genannte Pauschale entstanden ist.
  1. Die Rechte des Kunden gemäß anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere im Falle von Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung, bleiben unberührt.

6-  Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme und Annahmeverzug

  1. Die Erbringung der Dienstleistung erfolgt ab dem Ort, an dem die Dienstleistung zu erfüllen ist. Dieser Ort gilt auch als Erfüllungsort für die Leistungserbringung sowie als Ort für eine etwaige Nacherfüllung. Sofern der Kunde die Dienstleistung an einem anderen Ort erbracht haben möchte, trägt der Kunde die zusätzlichen Kosten, die durch die Änderung des Leistungsorts entstehen. Sofern keine spezielle Vereinbarung getroffen wurde, behalten wir uns das Recht vor, die Art und Weise der Leistungserbringung (z. B. Arbeitsmittel, Ablauf der Erbringung) nach eigenem Ermessen zu bestimmen.
  1. Mit der Erbringung der Dienstleistung oder der Bereitstellung von Ergebnissen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über. Sollte eine Abnahme der Dienstleistung vertraglich vereinbart worden sein, ist diese für den Gefahrübergang maßgeblich. Der Gefahrübergang tritt ebenfalls ein, wenn der Kunde sich im Verzug der Annahme befindet.
  1. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich die Erbringung der Dienstleistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, haben wir Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens, einschließlich etwaiger Mehrkosten (z. B. für zusätzliche Arbeitsstunden oder technische Aufwendungen). In einem solchen Fall stellen wir dem Kunden eine pauschale Entschädigung in Höhe von 960 EUR pro Kalendertag (beginnend mit dem vereinbarten Termin der Leistungserbringung oder, wenn keine Frist festgelegt wurde, mit der Mitteilung der Bereitschaft zur Erbringung der Dienstleistung) in Rechnung. Unsere gesetzlichen Ansprüche, wie der Ersatz von Mehraufwendungen, eine angemessene Entschädigung oder die Möglichkeit der Vertragskündigung, bleiben unberührt.
  1. Der Nachweis eines höheren Schadens sowie unsere weiteren gesetzlichen Ansprüche (insbesondere der Ersatz von Mehraufwendungen, eine angemessene Entschädigung oder Kündigung) bleiben unberührt. Die Pauschale wird jedoch auf weitergehende Geldansprüche angerechnet. Dem Kunden bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die oben genannte Pauschale entstanden ist.

 

7 – Eigentumsvorbehalt

  1. Da es sich bei den erbrachten Dienstleistungen nicht um physische Waren handelt, entfällt der klassische Eigentumsvorbehalt. Jedoch behalten wir uns das Recht vor, alle uns zustehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung (einschließlich etwaiger künftiger Ansprüche) bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden zu sichern.
  1. Bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung dürfen die erbrachten Leistungen, Ergebnisse oder Arbeiten nicht an Dritte weitergegeben, verpfändet oder zur Sicherheit übereignet werden. Sollte der Kunde in finanzielle Schwierigkeiten geraten oder Dritte auf unsere erbrachten Leistungen zugreifen (z. B. durch Pfändung), muss der Kunde uns unverzüglich informieren. Sollte der Dritte nicht in der Lage sein, die uns entstandenen Kosten zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Schaden.
  1. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung der fälligen Rechnung, sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die erbrachte Leistung zurückzufordern. Das Zurückforderungsrecht wird nicht als Rücktritt vom Vertrag angesehen, vielmehr behalten wir uns vor, lediglich die Leistung zurückzufordern und den Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt zu erklären. Sollte der Kunde den fälligen Betrag nicht zahlen, müssen wir ihm vor der Geltendmachung dieser Rechte eine angemessene Frist zur Zahlung setzen, es sei denn, eine solche Fristsetzung ist gesetzlich nicht erforderlich.
  1. Der Kunde bleibt bis auf Widerruf dazu berechtigt, die erbrachten Leistungen im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs weiter zu nutzen oder zu verwerten. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten dabei ergänzend:
    1. Die durch die Verwendung, Verarbeitung oder Kombination der erbrachten Leistungen entstehenden Ergebnisse unterliegen weiterhin dem Eigentumsvorbehalt in vollem Umfang. Sollte eine Verbindung oder Kombination mit Leistungen Dritter erfolgen, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Wertes der von uns erbrachten Dienstleistung. Der Kunde tritt uns bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aufgrund der Nutzung der Leistungen gegenüber Dritten entstehen. Wir nehmen diese Abtretung an.
    2. Der Kunde tritt uns sämtliche Forderungen ab, die ihm durch die Weiterverwertung der erbrachten Leistung oder der daraus resultierenden Ergebnisse gegenüber Dritten entstehen. Wir nehmen diese Abtretung an. Die Pflichten des Kunden aus § 7 Nr. 2 gelten auch für diese abgetretenen Forderungen.
    3. Der Kunde bleibt ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt und keine Leistungsstörung vorliegt. Sollte es zu einer Ausübung unserer Rechte gemäß § 7 Nr. 3 kommen, haben wir das Recht, vom Kunden die Bekanntgabe der abgetretenen Forderungen und deren Schuldner zu verlangen, sowie die erforderlichen Unterlagen zu erhalten.
    4. Sollte der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 % übersteigen, sind wir auf Verlangen des Kunden verpflichtet, Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben.
  1. Der Kunde ist verpflichtet, die von uns erbrachten Leistungen und Ergebnisse während des Zeitraums, in dem wir noch offene Forderungen haben, pfleglich zu behandeln und gegebenenfalls die entsprechenden Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität zu treffen. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um immaterielle oder digitale Leistungen handelt, die noch nicht vollständig bezahlt wurden.
 
 

8 – Mängelansprüche des Käufers

  1.  Für die Rechte des Käufers bei Mängeln der erbrachten Dienstleistung oder des Ergebnisses (einschließlich fehlerhafter Beratung, unzureichender Ausführung oder mangelhafter Dokumentation) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Hiervon unberührt bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474  BGB) und die Rechte des Käufers aus gesondert abgegebenen Garantien, insbesondere von Seiten des Dienstleistungsanbieters oder Dritter.
  2. Vereinbarungen über die Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung der Dienstleistung (einschließlich der spezifischen Anforderungen oder vertraglich vereinbarten Leistungen) bilden regelmäßig die Grundlage unserer Mängelhaftung im Rahmen der Gewährleistung. Dies umfasst alle Beschreibungen oder Angaben zu den Dienstleistungen, die im Vertrag festgehalten oder öffentlich bekannt gemacht wurden (z. B. in Angebotsunterlagen oder auf der Website). Für den Fall, dass keine spezifischen Beschaffenheitsvereinbarungen getroffen wurden, ist nach den gesetzlichen Vorschriften zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt.
  1. Für digitale Dienstleistungen oder Inhalte (z. B. Software oder digitale Plattformen) übernehmen wir nur dann eine Haftung, wenn dies ausdrücklich in einer Beschaffenheitsvereinbarung festgelegt wurde. Wir übernehmen keine Haftung für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder Dritter, sofern diese nicht ausdrücklich Bestandteil des Vertrages sind.
  1. Für Mängel, die der Käufer gemäß § 442 BGB bei Vertragsschluss kannte oder grob fahrlässig nicht kannte, haften wir nicht.
  1. Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, wenn der Käufer seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten nachgekommen ist (§§ 377, 381 HGB). Bei Dienstleistungen, die eine zeitnahe Ausführung erfordern, hat der Käufer die erbrachte Leistung sofort nach der Durchführung zu überprüfen. Eine schriftliche Anzeige an uns muss unverzüglich erfolgen, wenn ein Mangel festgestellt wird. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Leistungserbringung und nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist nach Feststellung des Mangels anzuzeigen. Wenn der Käufer diese Pflichten versäumt, entfällt eine Haftung unsererseits für nicht rechtzeitig oder ordnungsgemäß angezeigte Mängel. Auch bei später erkennbaren Mängeln, die nach der Leistungserbringung entstehen, muss der Käufer seine Untersuchungspflicht erfüllen.
  1. Sollte die erbrachte Dienstleistung mangelhaft sein, steht uns als Dienstleister ein Wahlrecht zu, ob wir den Mangel durch Nachbesserung oder durch erneute Leistungserbringung beseitigen. Sollte die gewählte Nachbesserung für den Käufer unzumutbar sein, kann dieser sie ablehnen. Es bleibt uns jedoch vorbehalten, die Nachbesserung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern.
  1. Der Käufer ist verpflichtet, uns ausreichend Zeit und Gelegenheit zur Nacherfüllung zu gewähren. Insbesondere hat der Käufer uns alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen und uns die Möglichkeit zur Überprüfung der erbrachten Dienstleistung zu geben. Wenn wir eine neue Leistung erbringen, muss der Käufer die ursprüngliche, mangelhafte Leistung zurückgeben, es sei denn, dies ist nicht erforderlich.
  1. Sofern wir vertraglich nicht dazu verpflichtet sind, umfasst die Nacherfüllung nicht den Aufwand für den Abbau, die Entfernung oder die Installation der erbrachten Dienstleistung oder das Nachholen von Leistungen, die nicht Teil des ursprünglichen Auftrags waren. Ansprüche des Käufers auf Ersatz von „Zusatzaufwendungen“ bleiben unberührt.
  1. Die Aufwendungen für Prüfungszwecke und zur Nacherfüllung, wie Transport-, Arbeits- und Materialkosten, sowie ggf. Kosten für das Nachholen oder die Anpassung der Dienstleistung, werden von uns nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften erstattet, sofern ein Mangel vorliegt. Kosten, die durch unberechtigte Mängelbeseitigungsforderungen des Käufers entstehen, können wir jedoch dem Käufer in Rechnung stellen, wenn der Käufer wusste oder hätte wissen müssen, dass kein Mangel vorliegt.
  1. Der Käufer hat das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und die hierfür objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen, wenn ein dringender Fall vorliegt (z. B. zur Wahrung der Betriebssicherheit oder zur Vermeidung unverhältnismäßiger Schäden). Der Käufer muss uns unverzüglich informieren, wenn er die Mängelbeseitigung selbst vornimmt. Sollte der Käufer die Mängelbeseitigung in einem Fall vornehmen, in dem wir das Recht hätten, die Nacherfüllung zu verweigern, hat er kein Recht zur Selbstvornahme.
  1. Der Käufer kann gemäß den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern, wenn eine für die Nacherfüllung gesetzte Frist erfolglos abgelaufen ist oder eine solche Frist nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Für den Fall eines geringfügigen Mangels besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
  1. Ansprüche des Käufers auf Aufwendungsersatz gemäß § 445a Absatz 1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um einen Verbrauchsgüterkauf oder einen Verbrauchervertrag im Bereich digitaler Produkte gemäß §§ 445c Satz 2, 327 Absatz 5, 327u BGB.
  1. Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen des Käufers (§ 284 BGB) bestehen auch bei Vorliegen eines Mangels nur nach Maßgabe von § 10 und § 11 dieser Bedingungen.

 

9 – Verjährung

  1.  Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche, die aus Mängeln der erbrachten Dienstleistung oder des Ergebnisses resultieren, beträgt abweichend von § 438 Absatz 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab der Erbringung der Dienstleistung. Falls eine Abnahme der Dienstleistung vertraglich vereinbart wurde, beginnt die Verjährungsfrist mit der Abnahme.
  2. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Dienstvertragsrechts finden auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers Anwendung, die auf einem Mangel der erbrachten Dienstleistung beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung gemäß §§ 195, 199 BGB führt in einem Einzelfall zu einer kürzeren Verjährungsfrist. Schadensersatzansprüche des Käufers gemäß § 10 Nr. 1 und § 11 Nr. 2 Lit. a) sowie solche nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

  10 – Sonstige Haftung

 Wir als Verkäufer haften, soweit sich aus diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen, einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen, nichts anderes ergibt, bei Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen.

  1. Im Rahmen der Verschuldenshaftung haften wir, unabhängig vom Rechtsgrund, auf Schadensersatz nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzungen), in folgenden Fällen:
  1. für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren,
  2. für Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf) resultieren. Unsere Haftung ist jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  1. Die Haftungsbeschränkungen gemäß Absatz 2 gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden wir nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde, finden die Haftungsbeschränkungen keine Anwendung. Dies gilt auch für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
  1. Der Käufer kann wegen einer Pflichtverletzung, die nicht aus einem Mangel resultiert, nur dann zurücktreten oder kündigen, wenn wir als Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten haben.
  1. Ein Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gemäß §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

 

  11 – Rechtswahl und Gerichtsstand

 Für diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen uns als Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

  1. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist unser Geschäftssitz in Aichstetten / Leutkirch ausschließlicher, auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn der Käufer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.
  1. Zur Erhebung einer Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers sind wir darüber hinaus berechtigt. Hiervon unberührt bleiben vorrangige gesetzliche Vorschriften (ausschließliche Gerichtsstände).
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